Deregulierung, aber richtig

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Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG ihren Mitgliedstaaten und Korea

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 183/2016 · in Kraft seit 2016-07-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Kooperationsabkommen der EG mit Korea zur zivilen Satellitennavigation (Galileo); zwischenstaatliche Technologiekooperation ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ARTIKEL 1 ↗ RIS

ARTIKEL 1 Zielsetzung des Abkommens Das Abkommen hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der globalen zivilen Satellitennavigation im Rahmen europäischer und koreanischer Beiträge zu einem globalen zivilen Satellitennavigationssystem (GNSS) zu fördern, zu erleichtern und auszubauen.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz