Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG ihren Mitgliedstaaten und Korea
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 183/2016 · in Kraft seit 2016-07-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Kooperationsabkommen der EG mit Korea zur zivilen Satellitennavigation (Galileo); zwischenstaatliche Technologiekooperation ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — ARTIKEL 1 ↗ RIS
ARTIKEL 1 Zielsetzung des Abkommens Das Abkommen hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der globalen zivilen Satellitennavigation im Rahmen europäischer und koreanischer Beiträge zu einem globalen zivilen Satellitennavigationssystem (GNSS) zu fördern, zu erleichtern und auszubauen.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz