Deregulierung, aber richtig

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55. Nachtrag zum Arzneibuch

· V · BGBl. II Nr. 276/2016 · in Kraft seit 2016-10-05

82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat das Österreichische Arzneibuch 2016 in Kraft gesetzt und die Ausgabe 2015 aufgehoben. Dieser einmalige Vorgang ist vollständig vollzogen. Das Arzneibuch 2016 wurde bereits durch den 57. Nachtrag (2017) und spätere Ausgaben des Europäischen Arzneibuches ersetzt. Die Verordnung hat keinen verbleibenden Regelungsinhalt mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2016, wird in Kraft gesetzt.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2015, wird außer Kraft gesetzt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz