Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)

· Vertrag – Sri Lanka · BGBl. III Nr. 157/2016 · in Kraft seit 2016-10-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen mit Sri Lanka regelt Verkehrsrechte mit einem Drittstaat. Es dient legitimer Luftverkehrspolitik und schränkt keine inländische Freiheit ein.

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