Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)
· Vertrag – Sri Lanka · BGBl. III Nr. 157/2016 · in Kraft seit 2016-10-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen mit Sri Lanka regelt Verkehrsrechte mit einem Drittstaat. Es dient legitimer Luftverkehrspolitik und schränkt keine inländische Freiheit ein.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 24 §§ im Datensatz