Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 158/2016 · in Kraft seit 2016-09-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen zur Durchführung von Artikel 83bis des Chicagoer Abkommens mit der Schweiz; regelt die Übertragung luftfahrtbehördlicher Aufsichtspflichten. Technische zwischenstaatliche Zuständigkeitsregelung.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz