Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 158/2016 · in Kraft seit 2016-09-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen zur Durchführung von Artikel 83bis des Chicagoer Abkommens mit der Schweiz; regelt die Übertragung luftfahrtbehördlicher Aufsichtspflichten. Technische zwischenstaatliche Zuständigkeitsregelung.
Kategorien
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