Deregulierung, aber richtig

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Abkommen für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 151/2016 · in Kraft seit 2016-09-09

59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Amtssitzabkommen fuer die Vorbereitungskommission der CTBTO in Wien; voelkerrechtliches Sitzabkommen ohne Buergerbezug.

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