Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten
· V · BGBl. II Nr. 225/2016 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 100/2026 · in Kraft seit 2026-04-23
43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
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