Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 150/2016 · in Kraft seit 2016-09-01
19/02 Staatsgrenzen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen setzt neue Grenzdokumente für bestimmte Grenzabschnitte in Kraft. Es dient der Grenzdokumentation und ist ein legitimer zwischenstaatlicher Kernbereich.
Kategorien
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