Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Gmunden

· V · BGBl. II Nr. 215/2016 · in Kraft seit 2016-08-09

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung richtete mit Wirkung vom 1. Februar 2017 eine Notarstelle in Gmunden ein. Der einmalige Akt ist seit Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und ist ersatzlos zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gmunden errichtet.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz