Section Control-Messstreckenverordnung II Generalerneuerung 2016 A 4
· V · BGBl. II Nr. 212/2016 · in Kraft seit 2016-08-05
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung bestimmt die konkreten Streckenabschnitte auf der A4-Ostautobahn, auf denen automatische Abschnittsgeschwindigkeitsmessungen stattfinden. Die Überwachung der Höchstgeschwindigkeit schützt andere Verkehrsteilnehmer vor Unfällen und ist ein legitimes staatliches Mittel. Die Verordnung ist technisch notwendig, um die gesetzlich vorgesehene Geschwindigkeitsmessung auf diesem Abschnitt zu aktivieren.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz