Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Meidling
· V · BGBl. II Nr. 194/2016 · in Kraft seit 2016-07-20
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Juni 2017 eine Notarstelle in Wien-Meidling. Der Gründungsakt ist vollständig vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und ist ersatzlos zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2017 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Meidling errichtet. 31.10.2017 20009598 NOR40185192
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz