Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
· BG · BGBl. I Nr. 37/2016 · in Kraft seit 2016-06-09
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Bundesminister für Finanzen einmalig zur unentgeltlichen Übereignung von 15 Nachtsichtferngläsern im Wert von 27.300 Euro an die Republik Mazedonien. Die Schenkung wurde 2016 vollzogen; das Gesetz hat seine einmalige Funktion erfüllt und ist vollständig gegenstandslos. Es kann ohne jede Konsequenz aufgehoben werden.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt: Unentgeltliche Übereignung von 15 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 27.300 Euro an die Republik Mazedonien.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz