Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen

· BG · BGBl. I Nr. 37/2016 · in Kraft seit 2016-06-09

31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Bundesminister für Finanzen einmalig zur unentgeltlichen Übereignung von 15 Nachtsichtferngläsern im Wert von 27.300 Euro an die Republik Mazedonien. Die Schenkung wurde 2016 vollzogen; das Gesetz hat seine einmalige Funktion erfüllt und ist vollständig gegenstandslos. Es kann ohne jede Konsequenz aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt: Unentgeltliche Übereignung von 15 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 27.300 Euro an die Republik Mazedonien.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz