Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
· V · BGBl. II Nr. 114/2016 · in Kraft seit 2016-09-01
70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Bekanntmachung veröffentlicht den von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassenen Lehrplan für den orthodoxen Religionsunterricht. Identisch wie beim katholischen Lehrplan gilt: der Staat veröffentlicht nur, was die Kirche inhaltlich festlegt – wie es das Religionsunterrichtsgesetz vorschreibt. Die formelle Bekanntmachung ist verfassungsrechtlich erforderlich und beschränkt sich auf das Minimum.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die nachstehend genannten Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wurden von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht: Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen Anlage 1 Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Anlage 2
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebenen Anlagen treten hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz