Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Floridsdorf

· V · BGBl. II Nr. 109/2016 · in Kraft seit 2016-05-13

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
15Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung schuf mit Wirksamkeit 1. Jänner 2017 eine zusätzliche Notarstelle in Wien-Floridsdorf; dieser einmalige Errichtungsakt ist längst vollzogen und die Verordnung hat seitdem keine operative Rechtswirkung mehr. Das staatlich kontrollierte Notariatsstellensystem beschränkt den Marktzugang zum Notarberuf protektionistisch. Die Verordnung ist wegen Überholung zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosWettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2017 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Floridsdorf errichtet.

§ 0 ↗ RIS

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Floridsdorf BGBl. II Nr. 109/2016 13.05.2016 Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Floridsdorf StF: BGBl. II Nr. 109/2016 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2015, wird verordnet:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz