Deregulierung, aber richtig

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Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

· K · BGBl. II Nr. 108/2016 · in Kraft seit 2016-05-12

70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Bekanntmachung veröffentlicht offiziell den Lehrplan der Neuapostolischen Kirche für den Religionsunterricht in staatlichen Schulen, wie es das Religionsunterrichtsgesetz verlangt. Die Kirche erstellt den Lehrplan selbst; der Staat macht ihn lediglich bekannt. Die Bekanntmachung erfüllt eine verfassungsrechtlich verankerte Pflicht und berührt die inhaltliche Freiheit der Kirche nicht.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den neuapostolischen Religionsunterricht wurde von der Neuapostolischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebene Anlage tritt hinsichtlich der 1. bis 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 sowie hinsichtlich der 10. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 und den Anlagen 1 und 2 zu dieser Bekanntmachung.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Die Bekanntmachungen BGBl. Nr. 269/1986 und BGBl. II Nr. 365/2001 samt Anlagen werden von der Neuapostolischen Kirche als nicht mehr geltend festgestellt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz