Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein
· V · BGBl. II Nr. 98/2016 · in Kraft seit 2016-05-03
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung schuf mit Wirksamkeit 1. Jänner 2017 eine zusätzliche Notarstelle in Kufstein; dieser einmalige Errichtungsakt ist längst vollzogen und die Verordnung hat seitdem keine operative Rechtswirkung mehr. Das staatlich kontrollierte Notariatsstellensystem beschränkt den Marktzugang zum Notarberuf protektionistisch. Die Verordnung ist wegen Überholung zu streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2017 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Kufstein errichtet. 31.10.2017 20009520 NOR40180724
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein StF: BGBl. II Nr. 98/2016 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2015, wird verordnet: 31.10.2017 20009520 NOR40180725
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz