Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 73/2016 · in Kraft seit 2016-04-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Kooperationsabkommen der EU mit Norwegen zur Satellitennavigation; zwischenstaatliche Technologiekooperation ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 1 — Zielsetzung des Abkommens ↗ RIS
ARTIKEL 1 Zielsetzung des Abkommens Vorrangiges Ziel des Abkommens ist die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien durch die Ergänzung der für die Satellitennavigation geltenden Bestimmungen des EWR-Abkommens.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz