Deregulierung, aber richtig

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Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 73/2016 · in Kraft seit 2016-04-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Kooperationsabkommen der EU mit Norwegen zur Satellitennavigation; zwischenstaatliche Technologiekooperation ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Zielsetzung des Abkommens ↗ RIS

ARTIKEL 1 Zielsetzung des Abkommens Vorrangiges Ziel des Abkommens ist die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien durch die Ergänzung der für die Satellitennavigation geltenden Bestimmungen des EWR-Abkommens.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz