Deregulierung, aber richtig

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Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen

· K · BGBl. II Nr. 75/2016 · in Kraft seit 2016-04-07

70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Bekanntmachung veröffentlicht den von der Katholischen Kirche selbst erlassenen Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen. Der Staat gibt damit nur den kirchlichen Lehrplan bekannt, wie es das Religionsunterrichtsgesetz vorschreibt. Inhaltlich setzt die Kirche den Lehrplan – der Staat übt keine inhaltliche Kontrolle aus. Diese formelle Bekanntmachung ist verfassungsrechtlich durch das Staatskirchenrecht eingebettet und notwendig.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht: Anlage 1 Anlage 2

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Bekanntmachung und die Anlagen 1 und 2 dieser Bekanntmachung treten mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 an die Stelle der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 89/1984, in der Fassung der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 104/1990 und BGBl. II Nr. 226/2006, sowie der Anlagen 1, 1a, 1b, 2 und 3 dieser Bekanntmachung.

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