Errichtung einer weiteren Notarstelle in Grieskirchen
· V · BGBl. II Nr. 65/2016 · in Kraft seit 2016-03-19
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung schuf mit Wirksamkeit 1. Oktober 2016 eine zusätzliche Notarstelle in Grieskirchen; dieser einmalige Errichtungsakt ist längst vollzogen und die Verordnung hat seitdem keine operative Rechtswirkung mehr. Das staatlich kontrollierte Notariatsstellensystem beschränkt den Marktzugang zum Notarberuf protektionistisch. Die Verordnung ist wegen Überholung zu streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2016 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Grieskirchen errichtet.
§ 0 ↗ RIS
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Grieskirchen BGBl. II Nr. 65/2016 19.03.2016 Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Grieskirchen StF: BGBl. II Nr. 65/2016 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2015, wird verordnet:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz