Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 21/2016 · in Kraft seit 2016-04-01

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten mit der Schweiz. Erleichtert den Bürgerservice im Ausland; legitimer außenpolitischer Zweck.

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