Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 6/2016 · in Kraft seit 2019-09-14
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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