Deregulierung, aber richtig

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Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)

· Vertrag – Ungarn · BGBl. III Nr. 184/2015 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 48/2026 · in Kraft seit 2026-05-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Modernes Abkommen uber die Grenzubergange und die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung. Es regelt die verbliebene Grenzkooperation im Schengen-Kontext (etwa bei wiedereingefuhrten Kontrollen) und ersetzt die alten Grenzabfertigungsabkommen.

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