Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Turkmenistan)
· Vertrag – Turkmenistan · BGBl. III Nr. 185/2015 · in Kraft seit 2016-02-01
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Turkmenistan vermeidet Doppelbesteuerung. Es entlastet Steuerpflichtige und ist zwischenstaatlich zweckmäßig.
Kategorien
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