Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 183/2015 · in Kraft seit 2015-12-01

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Uebereinkommen der EU-Mitgliedstaaten zum Schutz ausgetauschter Verschlusssachen; behoerdeninterne Sicherheitskooperation ohne Buergerbezug.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

ARTIKEL 1 Zweck dieses Übereinkommens ist es, den Schutz folgender Verschlusssachen durch die Parteien zu gewährleisten: 05.08.2021 20009399 NOR40176965

KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz