Übereinkommen über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 183/2015 · in Kraft seit 2015-12-01
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Uebereinkommen der EU-Mitgliedstaaten zum Schutz ausgetauschter Verschlusssachen; behoerdeninterne Sicherheitskooperation ohne Buergerbezug.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
ARTIKEL 1 Zweck dieses Übereinkommens ist es, den Schutz folgender Verschlusssachen durch die Parteien zu gewährleisten: 05.08.2021 20009399 NOR40176965
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz