Deregulierung, aber richtig

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Freihandelsabkommen EU – Korea

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 168/2015 · in Kraft seit 2015-12-13

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Freihandelsabkommen mit der Republik Korea (ABl. EU L 127/2011); gemischtes EU-Abkommen

Begründung

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea baut Zölle und Handelshemmnisse ab — das ist unmittelbar freiheitsfördernd für Unternehmen und Verbraucher. Freihandel erweitert die Wahlmöglichkeiten der Konsumenten und schafft wirtschaftliche Chancen ohne staatliche Beschränkungen. Österreich ist als EU-Mitglied an dieses Abkommen gebunden; aus Freiheitsperspektive ist Freihandel grundsätzlich zu begrüßen. Das Abkommen schränkt keine Freiheit ein, sondern erweitert sie.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Die Notifikation gemäß Art. 15.10 des Freihandelsabkommens wurde am 25. Mai 2012 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Freihandelsabkommen gemäß seinem Art. 15.10 Abs. 2 mit 13. Dezember 2015 in Kraft. Das gegenständliche Freihandelsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 127 vom 14.05.2011 S. 6, veröffentlicht.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz