Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (Bulgarien)
· Vertrag - Bulgarien · BGBl. III Nr. 174/2015 · in Kraft seit 2015-12-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die kulturelle, bildungs- und wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Bulgarien. Kulturkooperation ist nicht durch unmittelbar geltendes EU-Recht verdraengt und ein legitimer aussenpolitischer Zweck.
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