FWF-Vergütungsverordnung
FWF-VV · V · BGBl. II Nr. 401/2015 · in Kraft seit 2015-12-08
72/15 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
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Begründung
Diese Verordnung regelt die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des FWF-Aufsichtsrates. Da der Wissenschaftsfonds eine öffentlich geförderte Institution ist, ist eine transparente gesetzliche Festlegung der Vergütungen sachlich gerechtfertigt und verhindert willkürliche Entscheidungen. Die Verordnung hat laufende operative Wirkung.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
§ 1 — Vergütung ↗ RIS
Vergütung § 1. Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds beträgt für:
§ 2 — Inkrafttreten ↗ RIS
Inkrafttreten § 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz