Deregulierung, aber richtig

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Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2014

· BG · BGBl. I Nr. 139/2015 · in Kraft seit 2015-12-04

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz genehmigt den Bundesrechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2014. Der Genehmigungsakt ist seit Jahren vollzogen und abgeschlossen; das Gesetz hat keine gegenwärtige Regelungswirkung mehr. Als historischer Haushaltsakt für ein längst vergangenes Jahr gehört es aus dem aktiven Bundesrechtsbestand gestrichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2014 wird die Genehmigung erteilt. 26.11.2019 20009376 NOR40176615

§ 0 ↗ RIS

Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2014 StF: BGBl. I Nr. 139/2015 (NR: GP XXV AB 885 S. 104.) Der Nationalrat hat beschlossen: 26.11.2019 20009376 NOR40176616

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz