Deregulierung, aber richtig

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Halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 (Bund – Länder)

· Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG · BGBl. I Nr. 138/2015 · in Kraft seit 2015-09-01

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr nur fuer die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18. Dieser Zeitraum ist abgelaufen und durch spaetere Vereinbarungen ersetzt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Zielsetzung ↗ RIS

Artikel 1 Zielsetzung (1) Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, sollen Kinder vor Schulpflicht zum Besuch von geeigneten institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen verpflichtet werden. (2) Kinder, die über mangelnde Kenntnisse der Sprache Deutsch verfügen, sollen bereits vor Beginn der Schulpflicht besonders gefördert werden, damit sie bei Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Sprache Deutsch möglichst beherrschen. (3) Der kostenlose oder ermäßigte halbtägige Besuch von geeigneten institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen soll Familien weiter entlasten. 17.02.2025 20009375 NOR40176597

KI-Analyse · 2026-07-30 · 17 §§ im Datensatz