Sicherungseinrichtungen-APV
SiEi-APV · V · BGBl. II Nr. 344/2015 · in Kraft seit 2015-11-19
37/02 Kreditwesen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt das Format des Prüfungsberichts für Einlagensicherungseinrichtungen fest, wie ihn das ESAEG verlangt. Die Einlagensicherung schützt Sparer vor dem Verlust ihrer Einlagen bei Bankinsolvenzen – ein klar legitimer Staatszweck. Das einheitliche Berichtsformat erleichtert der Aufsicht (FMA) die systematische Überprüfung und ist ein minimal-invasiver Eingriff. Eine Anlage zeigt das konkrete Berichtsformular.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Darstellung der Prüfungshandlung und des Prüfungsergebnisses ↗ RIS
Darstellung der Prüfungshandlung und des Prüfungsergebnisses § 1. Das Ergebnis der Prüfung gemäß § 31 Abs. 5 ESAEG ist in einer Anlage zum Prüfungsbericht über den Jahresabschluss darzustellen.
§ 2 — Darstellung der Feststellungen ↗ RIS
Darstellung der Feststellungen § 2. Die Feststellungen sind unabhängig davon, ob die Mängel und Verletzungen von Vorschriften vor Abschluss der Prüfung behoben wurden, in der Anlage jeweils mit den konkret einschlägigen Gesetzesreferenzen in den dafür gekennzeichneten Feldern darzustellen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz