EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz
EU-QuaDG · BG · BGBl. I Nr. 130/2015 · in Kraft seit 2016-01-01
82/05 Lebensmittelrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz führt EU-Qualitätsregelungen (etwa biologische Produktion und geschützte Bezeichnungen) durch. Es setzt EU-Recht um. Bleibt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Anwendungsbereich ↗ RIS
Anwendungsbereich § 1. (1) Dieses Bundesgesetz dient der Durchführung folgender Rechtsakte der Europäischen Union samt deren Änderungsrechtsakten, delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten: (2) Dieses Bundesgesetz ist auch auf Arbeitsgänge in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2018/848 und daraus gewonnene Erzeugnisse sowie auf kosmetische Mittel, sofern diese Erzeugnisse mit Bezug auf die biologische Produktion in Verkehr gebracht werden, anzuwenden. Nähere Vorschriften sind mit Verordnung zu erlassen (§ 9 Abs. 2 und 3). Änderungsvorschrift 20.09.2024 20009335 NOR40264785
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 23 §§ im Datensatz