Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring
· V · BGBl. II Nr. 323/2015 · in Kraft seit 2015-10-31
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit Aufbau und Betrieb einer Datenbank für das EU-rechtlich vorgeschriebene Energieeffizienz-Monitoring betraut. Die BRZ GmbH als föderaler IT-Dienstleister ist für diese Aufgabe geeignet, und die Betriebspflicht schafft klare Zuständigkeiten für eine echte staatliche Monitoringfunktion. Österreichisches Gold-Plating gegenüber den EU-Mindestanforderungen ist im vorliegenden Text nicht erkennbar, sodass die Verordnung ihren Existenzgrund behält.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring BGBl. II Nr. 323/2015 31.10.2015 Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, Betrieb und Wartung einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring betraut wird StF: BGBl. II Nr. 323/2015 Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Die BRZ GmbH wird mit der Errichtung, dem Betrieb und der Wartung einer Datenbank zur Erfassung, Verwaltung, Verarbeitung und Analyse von Daten, die gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG), übermittelt werden müssen, betraut. Hinsichtlich dieser von der BRZ GmbH zu erbringenden Leistungen besteht Betriebspflicht.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz