Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Anhebungsverzicht
· BG · BGBl. I Nr. 125/2015 · in Kraft seit 2015-10-29
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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