Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen (Belarus)

· Vertrag – Belarus · BGBl. III Nr. 148/2015 · in Kraft seit 2015-10-01

39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen ueber Amtshilfe in Zollsachen dient der ordnungsgemaessen Anwendung der Zollvorschriften mit einem Drittstaat und ist ein legitimes Instrument der Rechts- und Amtshilfe.

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