Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2015
· V · BGBl. II Nr. 307/2015 · in Kraft seit 2015-10-16
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legt einen konkreten Autobahnabschnitt auf der A2 für die Abschnittsgeschwindigkeitsmessung fest. Rasen auf der Autobahn gefährdet andere Verkehrsteilnehmer – die Überwachung ist ein legitimes Mittel zum Schutz vor echten Unfallschäden. Die Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit über einen Streckenabschnitt gilt als fairer und weniger manipulationsanfällig als Punktmessungen.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Der Beginn und das Ende der Messstrecke sowie der Datenerhebung sind anzuzeigen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz