Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 139/2015 · in Kraft seit 2017-11-07
79/04 Kultur- und Denkmalschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
UNESCO-Uebereinkommen gegen die unzulaessige Ein-, Aus- und Uebereignung von Kulturgut; internationaler Kulturguetschutz mit legitimem Kern.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Im Sinne dieses Übereinkommens gilt als Kulturgut das von jedem Staat aus religiösen oder weltlichen Gründen als für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft besonders wichtig bezeichnete Gut, das folgenden Kategorien angehört:
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