Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 136/2015 · in Kraft seit 2015-11-01
49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vereinbarung zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa mit Montenegro. Grenzüberschreitende Sicherheitskooperation ist ein legitimer staatlicher Zweck ohne neue inländische Beschränkung.
Kategorien
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