Deregulierung, aber richtig

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Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 136/2015 · in Kraft seit 2015-11-01

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vereinbarung zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa mit Montenegro. Grenzüberschreitende Sicherheitskooperation ist ein legitimer staatlicher Zweck ohne neue inländische Beschränkung.

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