Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)
· Vertrag – Vietnam · BGBl. III Nr. 128/2015 · in Kraft seit 2015-08-01
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen ueber finanzielle Kooperation mit Vietnam schafft einen Rahmen fuer konzessionelle Finanzierungen. Aussenpolitisches Kooperationsinstrument ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Vertragsparteien bemühen sich, im Rahmen ihrer jeweiligen bestehenden Gesetze, Vorschriften und Politiken sowie ihrer internationalen Verpflichtungen, die finanzielle Kooperation zu fördern und zu erweitern. 05.06.2020 20009277 NOR40174782
KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz