Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in St. Johann in Tirol

· V · BGBl. II Nr. 252/2015 · in Kraft seit 2015-09-12

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
15Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung schuf mit Wirksamkeit 1. März 2016 eine zusätzliche Notarstelle in St. Johann in Tirol; dieser einmalige Errichtungsakt ist längst vollzogen und die Verordnung hat seitdem keine operative Rechtswirkung mehr. Das staatlich kontrollierte Notariatsstellensystem beschränkt den Zugang zum Notarberuf protektionistisch. Die Verordnung ist wegen Überholung zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosWettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. März 2016 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Johann in Tirol errichtet.

§ 0 ↗ RIS

Errichtung einer weiteren Notarstelle in St. Johann in Tirol BGBl. II Nr. 252/2015 12.09.2015 Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in St. Johann in Tirol StF: BGBl. II Nr. 252/2015 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2015, wird verordnet:

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