Festlegung der Anzahl und örtlichen Zuständigkeit der Geschäftsstellen
· V · BGBl. II Nr. 236/2015 · in Kraft seit 2016-01-01
62 Arbeitsmarktverwaltung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.
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