Errichtung einer weiteren Notarstelle in Groß-Enzersdorf
· V · BGBl. II Nr. 232/2015 · in Kraft seit 2015-08-20
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung schuf mit Wirksamkeit 1. Februar 2016 eine zusätzliche Notarstelle in Groß-Enzersdorf; dieser einmalige Errichtungsakt ist längst vollzogen und die Verordnung hat seitdem keine operative Rechtswirkung mehr. Darüber hinaus verkörpert das staatlich gelenkte System der Notariatsstellenvergabe eine Marktzutrittsschranke, die den Zugang zum Notarberuf protektionistisch beschränkt. Die Verordnung ist primär wegen Überholung zu streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2016 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Groß-Enzersdorf errichtet.
§ 0 ↗ RIS
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Groß-Enzersdorf BGBl. II Nr. 232/2015 20.08.2015 Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Groß-Enzersdorf StF: BGBl. II Nr. 232/2015 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz