Deregulierung, aber richtig

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Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität (Ukraine)

· Vertrag – Ukraine · BGBl. III Nr. 97/2015 · in Kraft seit 2015-06-27

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen ueber die Zusammenarbeit bei der Kriminalitaetsbekaempfung mit der Ukraine; legitimer Sicherheitszweck.

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