Deregulierung, aber richtig

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Section Control-Messstreckenverordnung Lafnitz-Hartberg

· V · BGBl. II Nr. 188/2015 · in Kraft seit 2015-07-04

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Verordnung bestimmt den Messabschnitt auf der A2 Süd Autobahn bei Lafnitz-Hartberg für automatische Durchschnittsgeschwindigkeitskontrolle. Das System schützt Verkehrsteilnehmer und ist ein verhältnismäßiges Mittel zur Verkehrssicherheit. Es gibt keinen Grund zur Aufhebung, solange die Messstrecke in Betrieb ist.

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Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der Abschnitt zwischen km 110,84 und km 116,27 der A 2 Süd Autobahn festgelegt.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz