Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)
· Vertrag – Zypern · BGBl. III Nr. 78/2015 · in Kraft seit 2015-07-01
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen mit Zypern ueber den Schutz klassifizierter Informationen regelt den sicheren Umgang mit Verschlusssachen. Legitime sicherheitspolitische Kooperation, beizubehalten.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — ZIEL ↗ RIS
ARTIKEL 1 ZIEL Ziel dieses Abkommens ist es, den Schutz der im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gemeinsam erstellten oder ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz