Deregulierung, aber richtig

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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Bosnien-Herzegowina

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 73/2015 · in Kraft seit 2015-06-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Voelkerrechtliches Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Bosnien und Herzegowina; aussenpolitisches Abkommen ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

ARTIKEL 1 (1) Zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits wird eine Assoziation gegründet. (2) Ziel dieser Assoziation ist es, 26.03.2019 20009200 NOR40171015

KI-Analyse · 2026-07-20 · 151 §§ im Datensatz