Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Bosnien-Herzegowina
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 73/2015 · in Kraft seit 2015-06-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Voelkerrechtliches Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Bosnien und Herzegowina; aussenpolitisches Abkommen ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
ARTIKEL 1 (1) Zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits wird eine Assoziation gegründet. (2) Ziel dieser Assoziation ist es, 26.03.2019 20009200 NOR40171015
KI-Analyse · 2026-07-20 · 151 §§ im Datensatz