Doppelbesteuerung – Einkommen- und vom Vermögensteuern (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 51/2015 · in Kraft seit 2015-04-21
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Doppelbesteuerungsabkommen mit Montenegro vermeidet die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen. Das entlastet grenzüberschreitend Tätige und ist ein legitimer Kern der Steueraußenpolitik.
Kategorien
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