Festlegung von Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
· V · BGBl. II Nr. 92/2015 · in Kraft seit 2015-05-01
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.