Section Control-Messstreckenverordnung Flughafen-Fischamend
· V · BGBl. II Nr. 85/2015 · in Kraft seit 2015-04-25
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung bestimmt den Streckenabschnitt auf der A4, auf dem Durchschnittsgeschwindigkeitsmessungen zur Verkehrssicherheit stattfinden. Das Section-Control-System ist in Betrieb und schützt Verkehrsteilnehmer vor gefährlich erhöhter Geschwindigkeit. Es handelt sich um ein verhältnismäßiges Mittel, das keine Verbote ausspricht, sondern den fließenden Verkehr überwacht.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Wien der A 4 Ost Autobahn der Abschnitt zwischen km 12,0 und km 18,8 festgelegt.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz