Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
· Vertrag – UNO · BGBl. III Nr. 46/2015 · in Kraft seit 2015-05-01
19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung regelt die Beistellung österreichischer Ressourcen für die UN-Friedensmission UNIFIL. Das ist eine legitime Regelung der Beteiligung an internationaler Friedenssicherung.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz