Deregulierung, aber richtig

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Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)

· Vertrag – UNO · BGBl. III Nr. 46/2015 · in Kraft seit 2015-05-01

19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt die Beistellung österreichischer Ressourcen für die UN-Friedensmission UNIFIL. Das ist eine legitime Regelung der Beteiligung an internationaler Friedenssicherung.

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