Deregulierung, aber richtig

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Nadelstichverordnung Bund

B-NastV · V · BGBl. II Nr. 50/2015 · in Kraft seit 2015-03-11

63/04 Bundesbedienstetenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor – diese gilt auch für Bundesbedienstete.

Begründung

Die Verordnung schützt Bundesbedienstete im Gesundheits- und Veterinärwesen vor ernsthaften Verletzungen durch Nadeln und scharfe Instrumente, die nachweislich lebensbedrohliche Infektionen (HIV, Hepatitis B/C) übertragen können. Der Schutz vor realem körperlichem Schaden ist ein klassischer legitimer Staatszweck. Die Verordnung verweist auf die bereits geltende NastV für den Privatsektor und macht sie mit nötigen Anpassungen auf Bundesbedienstete anwendbar – ein verhältnismäßiges, administrativ schlankes Vorgehen.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 1 — Anwendungsbereich ↗ RIS

Anwendungsbereich § 1. Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes (B-BSG) in den Bereichen des Krankenhaus- und Gesundheitswesens, des Veterinärwesens sowie in Labors, wenn für die Bediensteten die Gefahr besteht, sich mit scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten zu verletzen.

§ 2 — Anwendung der NastV ↗ RIS

Anwendung der NastV § 2. Die §§ 1 bis 6 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Nadelstichverordnung – NastV), BGBl. II Nr. 16/2013, sind in den Dienststellen des Bundes mit Ausnahme von Betrieben des Bundes mit der Maßgabe anzuwenden, dass

§ 3 — Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union ↗ RIS

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union § 3. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie des Rates 2010/32/EU zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor, ABl. Nr. L 134 vom 01.06.2010 S. 66, umgesetzt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz