Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Abkommen über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (USA)

· Vertrag - USA · BGBl. III Nr. 16/2015 · in Kraft seit 2014-12-09

39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
20Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das FATCA-Abkommen mit den USA verpflichtet österreichische Finanzinstitute zu Meldungen über US-Konten und begründet damit einen echten Erfüllungsaufwand. Dieser Aufwand liegt aber im Kernzweck des Abkommens (Steuertransparenz) und ist eine bindende völkerrechtliche Verpflichtung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

39/06 Rechts- und Amtshilfe Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA StF: BGBl. III Nr. 16/2015 (NR: GP XXV RV 262 VV S. 46. BR: AB 9253 S. 834.) Deutsch, Englisch Die Mitteilung gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurde am 9. Dezember 2014 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 9. Dezember 2014 in Kraft getreten Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt. In Erwägung, dass die Republik Österreich und die die Vereinigten Staaten von Amerika (jede einzeln als „Partei“ bezeichnet und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet) bestrebt sind, die zwischen ihnen bestehenden Beziehungen im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen zu verstärken und ein Abkommen zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit bei der Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung abzuschließen; In Erwägung, dass Artikel 25 des am 31. Mai 1996 zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steue

KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz